„Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine
erweiterte Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten
ausrichtet sowie zu deren vertieftem Verständnis und zu deren
Zusammenschau führt. In der Realschule werden den Schülerinnen und
Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine
Berufsorientierung und eine individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales ermöglicht.“ (NSchG § 10)